So werden gebrauchte Elektroautos versteuert

So werden gebrauchte Elektroautos versteuert

Wird einem Mitarbeiter ein Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, liegt ein geldwerter Vorteil vor, für den Steuern gezahlt werden müssen. In der Regel fallen monatlich Steuern auf 1 Prozent des Bruttolistenpreises an, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Günstigere Steuerregeln gelten für Elektrofahrzeuge. Diese Regeln haben wir hier für Sie zusammengefasst und erklären, welche Besonderheiten bei gebrauchten Elektroautos zu beachten sind.

Die Versteuerung von elektrisch betriebenen Dienstwagen, die privat genutzt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie hoch der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges ist. Beträgt dieser nicht mehr als 60.000 Euro, werden nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent des Bruttolistenpreises angesetzt. Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro werden mit 0,5 Prozent versteuert. Diese Regeln gelten voraussichtlich noch bis Ende des Jahres 2030.

Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Kaufpreis zwar deutlich niedriger als der Preis für einen Neuwagen. Dennoch ist bei der Anwendung der Steuerregeln auch für Gebrauchtwagen der Bruttolistenpreis relevant, nicht der Kaufpreis. Dafür profitieren elektrisch betriebene Gebrauchtwagen von denselben Steuer-Privilegien wie neue Elektroautos.

Für Hybrid-Fahrzeuge gilt, dass 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuert werden, wenn das Fahrzeug über eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern verfügt oder eine CO₂-Emission von maximal 50 Gramm pro Kilometer hat. Liegt keine dieser beiden Voraussetzungen vor, gilt die 1 Prozent-Regel. Ab 2025 wird voraussichtlich eine Mindestreichweite von 80 Kilometern gelten.

Auch bei Elektroautos können Steuern gespart werden, indem ein Fahrtenbuch angewendet wird. Wenn die betriebliche Nutzung 50 Prozent oder weniger beträgt, ermittelt sich der zu versteuernde Wert nach dem Umfang der privaten Nutzung.



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