Das manuelle Auslesen des digitalen Tachographen ist aufwendig und zeitintensiv. Außerdem müssen die Fahrzeuge und Fahrer koordiniert werden, um das Auslesen überhaupt zu ermöglichen. Dieser Aufwand kann mit einem sogenannten Remote Download"Remote Download" bezieht sich auf die Möglichkeit, Daten oder Software von einem entfernten Standort aus auf ein Zielsystem herunterzuladen. Im Kontext von Fuhrparklösungen bezieht sich Remote Download normalerweise auf die drastisch reduziert werden.
So ist ein automatisches Fernauslesen des Fahrtenschreibers garantiert. Die Fahrzeug- und Fahrerdaten werden in bestimmten Intervallen aus dem Massespeicher des digitalen Tachografen heruntergeladen und auf dem Server gesetzeskonform gespeichert. Der Remote Download ersetzt die manuelle Prozedur.
Die sogenannten ddd-Dateien stehen jederzeit im Ressourcen-Manager zur Verfügung und können in die eigene Software zur Darstellung übernommen werden. Je nach Anbieter werden die Verstöße sofort analysiert und mit den jeweiligen Bußgeldern angezeigt.
Die folgenden Zeiten sind zu erfassen:
Ihre Vorteile:
Wir bieten unseren Kunden ein webbasiertes FlottenportalVor allem bei einem größeren Fuhrpark ist die Übersicht über alle Fahrzeuge schwierig. Mit einem weitentwickelten Flottenportal bietet PTC die Möglichkeit, die Organisation, Planung und Routen zu optimieren. an, um die Fahrzeuge in Echtzeit zu orten und die relevanten Fahr- und Standdaten sowie weitere Informationen zu speichern und zu archivieren.
Die Daten des digitalen Tachographen werden mit einer separaten Hardware unabhängig von der FahrzeugortungFahrzeugortung ist eines der Software-Lösungen, die PTC anbietet. Mit Hilfe von GPS und GNSS werden Fahrzeuge geortet und können dem Besitzer zurückgebracht werden. Dazu dienen GPS-Geräte und ein effizientes Flottenportal. übertragen. Wer also bereits ein anderes Telematik-SystemDas Telematik-System bezeichnet das gesamte GPS-System. Bei PTC fallen darunter die GPS-Geräte, welche entweder als Festeinbau oder als OBD Stecker GPS-Daten übermitteln. Die GPS-Daten werden anschließend vom Server aus für nutzt oder nur an dem werden auch die sogenannten ddd-Dateien herunterladen. Das verschafft sowohl dem Fahrer als auch dem Unternehmen eine Unabhängigkeit, weil der Download nicht mehr ortsbezogen ist. Alle verschlüsselten Dateien einschließlich der Archivierung werden drahtlos an einen Dateispeicher auf gesicherte Server in einem Rechenzentrum übertragen.
Diese Art des Hostings setzt lediglich voraus, dass eine weitere Unternehmenskarte zur Identifizierung zur Verfügung gestellt wird.
In der Praxis bedeuten die Vorschriften nicht nur, dass die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten sind, sondern dass die Daten auch gesetzeskonform archiviert werden müssen.
Um den Vorschriften zu entsprechen, sind die Daten der FahrerkarteDie Fahrerkarte ist eine elektronische Smartcard, die von Berufsfahrern im Güterverkehr und Personenverkehr genutzt wird, um ihre Aktivitäten und Lenkzeiten während ihrer Fahrten aufzuzeichnen. Sie ist ein essentieller Bestandteil des spätestens nach 28 Tagen und die des Massespeichers nach 90 Tagen für Nachprüfungen sicher zu stellen.
Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen Lesegeräten und Softwarelösungen zur Verfügung.
Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert.
Das muss nicht sein.
Wir haben uns für eine Lösung entschieden, die dem Unternehmen eine erhebliche Zeitersparnis bietet, nämlich das Remote Tacho Download.
In der EU müssen alle, bis auf wenige Ausnahmen, neu zugelassenen Nutzfahrzeuge einschließlich Anhängefahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und Busse mit mehr als 9 Sitzen mit dem digitalen Tachographen (DTCOSeit 2019 müssen alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge, die neun oder mehr Personen transportieren, über digitale Tachographen (digitale Fahrtenschreiber) der neuesten Generation verfügen. Digitale Tachographen messen die) ausgerüstet sein.
Die gesetzliche Grundlage bildet die VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. März 2006
Mit dem digitalen Tachographen will die EU-Kommission mögliche Manipulationen bei der Aufzeichnung von Geschwindigkeiten sowie bei Lenk- und Ruhezeiten verhindern.
Ab Juni 2019 müssen auch alle neuzugelassenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sowie Transportfahrzeuge die neun oder mehr Personen transportieren über digitale Fahrtenschreiber der neuesten Generation verfügen. (VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Februar 2014.)
Diese smarten Geräte ermöglichen mittels DSRC (Dedicated Short Range CommunicationDurch die digitalen Tachographen (digitale Fahrtenschreiber) tauschen Fahrzeuge, ohne Beteiligung des jeweiligen Fahrers, Daten miteinander aus. Mittels DSRC findet diese Kommunikation zwischen den Fahrzeugen beim „Vorbeifahren“ statt.) auch das Übertragen der Daten im “Vorbeifahren“. Bei dieser Datenabfrage durch Kontrollfahrzeuge geht es jedoch nicht um personenbezogene DatenNach Artikel 4 Nr. 1 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird, sondern nur um Daten, die auf eine missbräuchliche Verwendung oder eine Manipulation am Fahrtenschreiber hindeuten (Art. 9 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 165/2014).
Weitere Regelungen sind in der Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung – FPersV) zu finden, insbesondere auch die Definition der Lenk- und Ruhezeiten und Vorschriften zur Fahrerkarte.
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