Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften

Unfallverhütungsvorschriften stammen von den Berufsgenossenschaften und haben den Sinn und Zweck, Gefahren am Arbeitsplatz vorzubeugen und Unfälle zu vermeiden. Werden sie nicht eingehalten drohen Bußgelder bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes. Für Fuhrparks ist beispielsweise die DGUV Vorschrift 70 relevant. Danach sind jährlich sowohl eine Kontrolle der Fahrzeuge als auch eine Unterweisung der Dienstwagenfahrer notwendig.



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