04 Apr Delegation
Die Verantwortung für den Fuhrpark und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber als Halter der Fahrzeuge. Die Verantwortung kann aber auch auf eine Person übertragen werden. Diese Übertragung der Verantwortung wird als „Delegation“ bezeichnet. Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist zunächst die sorgfältige Auswahl eines geeigneten und zuverlässigen Mitarbeiters oder Dienstleisters. Es ist darauf zu achten, dass die Person sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert ist. Außerdem ist eine eindeutige Festlegung, welche Aufgaben konkret übertragen werden sollen, und eine Einweisung und Ausstattung des Verantwortlichen erforderlich. Als Beweis für die Pflichtenübertragung ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert.