Führerscheinkontrolle – Die Pflicht des Fahrzeughalters

Führerscheinkontrolle – Die Pflicht des Fahrzeughalters

Führerscheinkontrolle – Die Pflicht des Fahrzeughalters

Wissen Sie, wie schnell sich ein Fuhrparkmanager strafbar machen kann? Selbst dann, wenn er nicht aktiv eine Straftat begeht? Fährt ein Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis, hat das nicht nur Konsequenzen für ihn. Auch dem Vorgesetzten drohen harte Strafen, wenn er seine Führerscheinkontrollpflicht missachtet.

Führerscheinkontrollpflicht: Was ist das?

Je größer ein Fuhrpark, desto mehr wächst auch die Verantwortung, die übernommen werden muss.  Die wird häufig an den Fuhrparkleiter delegiert. Dieser ist in den meisten Fällen auch Fahrzeughalter und hat dementsprechend wichtige Pflichten zu erfüllen.

Neben der Halterhaftung obliegt ihm eine Führerscheinkontrollpflicht. Er muss regelmäßig die Führerscheine seiner Fahrer überprüfen. Sind sie im Besitz einer Fahrerlaubnis? Ist der Führerschein noch gültig? Besitzen die Fahrer die jeweils nötige Führerscheinklasse?

Führerscheinkontrolle: Eine weitere Maßnahme zur Überwachung am Arbeitsplatz?

Wenn Sie sich denken „Der Führerschein des Mitarbeiters geht den Arbeitgeber nichts an“, liegen Sie falsch. Zumindest teilweise. Sobald es um die Bereitstellung von Dienstfahrzeugen geht, muss sich der Arbeitgeber von der gültigen Fahrerlaubnis vergewissern. Er darf sich nicht stillschweigend darauf verlassen, dass sich seine Mitarbeiter  gesetzeskonform verhalten. Geht es hingegen nicht um Firmenwagen, hat der Arbeitgeber kein Recht dazu, den Führerschein einzusehen.

Wie oft sind Führerscheinkontrollen durchzuführen?

Die gesetzliche Regelung zur Führerscheinkontrollpflicht ist undurchsichtig. Den Gerichten ist eine jährliche Überprüfung grundsätzlich zu wenig. In einem Urteil des Bundesgerichtshofes wird die halbjährliche Überprüfung verlangt (BGH VRS 34, 354). Besondere Umstände, beispielsweise ein Alkoholproblem eines Fahrers, rechtfertigen auch Kontrollen in kürzeren Intervallen.

Das Problem bei halbjährlichen Kontrollen? Es gibt keine Sicherheit, dass der Fahrer durchgehend im Besitz seines Führerscheins ist. Zum Beispiel dann, wenn er ein ein- oder dreimonatiges Fahrverbot erteilt bekommt. Bei Lkw-Fahrern und anderen Berufen im Außendienst ist ein Fahrverbot nicht selten ein Kündigungsgrund. Aus Angst den Job zu verlieren, lassen Fahrer ihre Vorgesetzten deshalb oft im Dunkeln – in der Hoffnung nicht erwischt zu werden.

Hält der Fuhrparkleiter sich an die halbjährlichen Kontrollen, muss er mit keinen Sanktionen rechnen, wenn der Fahrer ohne Führerschein erwischt wird. Allerdings zieht es andere Konsequenzen mit sich, die auch Zeit und Nerven kosten. Ärger mit den Versicherungen zum Beispiel, oder negative Folgen im Angestelltenverhältnis.

Für Fuhrparkleiter ist es ratsam, eine Verpflichtungserklärung einzuholen. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich die Fahrer, den Verlust der Fahrerlaubnis unverzüglich zu melden. So sind Arbeitgeber auf der sicheren Seite.

Wer schludert wird bestraft: Rechtliche Konsequenzen beim Missachten der Führerscheinkontrollpflicht

Wer in Deutschland ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs ist, macht sich strafbar. Das wird gemäß Straßenverkehrsgesetz und auch dem Ordnungswidrigkeitengesetz streng geahndet. Aber nicht nur den Verkehrssündern drohen saftige Strafen. Kommt der Fahrzeughalter seiner Führerscheinkontrollpflicht nicht nach, können nach § 21 StVG Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr verhängt werden. Auch hohe Geldstrafen sind nicht unüblich. Darum sollte der Führerschein lieber einmal mehr als einmal zu wenig kontrolliert werden.

Führerscheinkontrolle mit Stift und Papier? Machbar aber umständlich.

Grundsätzlich reichen eine Kopie des Führerscheins und ein ausgefülltes Formular aus. Dort müssen Angaben zum Fahrer und auch zum Führerschein bzw. der Fahrerlaubnis gemacht werden. Außerdem ist das Formular vom Verantwortlichen zu unterschreiben.

Solche „analogen“ Kontrollen können je nach Größe des Fuhrparks zu ganz schönen Zeitfressern werden.  Vor allem, wenn die Fahrer ständig unterwegs sind. Darum lässt sich das Ganze mittlerweile auch elektronisch regeln – per RFID-Tag und Reader zum Beispiel. Hierbei wird ein Transponder auf dem Führerschein angebracht. Der kann mittels RFID-Technik (Radio Frequency Identification) ausgelesen werden. Dafür wird ein Lesegerät im Auto mit der Telematik verbunden und kann mithilfe drahtloser Übertragung sensorgenerierte Messwerte empfangen. Diese Daten leitet es ans Rechenzentrum und der Fuhrparkleiter kann darauf zugreifen.

Soll der Führerschein eingezogen werden, könnten die Fahrer versuchen den Transponder zu entfernen, um ihn weiterhin zu benutzen.  Weil der Transponder dabei zerstört wird, klappt so etwas jedoch nur in der Theorie. Das schreckt ab und beugt dem Fahren ohne Führerschein vor.

Führerscheinkontrolle mit NFC-Technik

Führerscheinkontrolle – Die Pflicht des Fahrzeughalters

Wir gehen mit unserer NFC-Technik noch einen Schritt weiter. Diese ermöglicht die Arbeit mit einem automatischen Wiedervorlage- und Kontrollsystem. Mit dem Smartphone kann der Fahrer einen auf dem Führerschein angebrachten NFC-Chip auslesen. Alles, was er dazu braucht, sind ein Webportal und eine App. Hier lädt er zu den Führerscheindaten auch Fotos von Vorder- und Rückseite hoch.

So liegen immer die aktuellen Fahrzeugdaten vor. Und damit der Fahrer seinen Führerschein regelmäßig scannt, wird er automatisch daran erinnert. Das entsprechende Zeitintervall kann der Fahrzeughalter individuell festlegen.

Führerscheininformationen datenschutzgerecht dokumentieren

Egal ob analog oder elektronisch: Führerscheinkontrollen müssen sorgfältig dokumentiert werden. Nur so können Fuhrparkleiter nachweisen, dass sie ihren Pflichten tatsächlich nachgekommen sind. Was unbedingt nötig ist? Eine datenschutzgerechte Aufbewahrung! Nur berechtigte Personen wie Arbeitgeber, Fuhrparkleiter oder die Personalabteilung dürfen Zugang zu den Dokumenten haben.

Wie lange die Daten aufzubewahren sind, ist gesetzlich nicht genau geregelt. Mindestens einen Kontrollzyklus lang sollten die Informationen aber gespeichert werden. So wird sichergestellt, dass immer die aktuellen Führerscheindaten vorhanden sind. Der Verarbeitungszweck der Daten aus der Führerscheinkontrolle kann außerdem schon dann entfallen, wenn beispielsweise der Dienstwagen entzogen oder vorzeitig an den Arbeitgeber zurückgegeben wird. Das Gleiche gilt, wenn die Dienstwagenüberlassung oder der ihr zu Grunde liegende Arbeitsvertrag endet.

Sie haben Fragen oder möchten mehr zu unseren Leistungen erfahren? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!

 



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