23 Nov Führerschein verloren – was nun?
So gehen Sie vor, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben
Als Fuhrparkleiter oder Firmenwagenfahrer wissen Sie: Ohne Führerschein darf nicht gefahren werden. Daher gehört es zur Routine der Fuhrparkverantwortlichen, die Führerscheine der Fahrer zu kontrollieren. Allerdings kann es vorkommen, dass ein Führerschein verloren geht. Was man in dieser Situation beachten muss, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Nach § 4 Absatz 2 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist beim Führen eines Kraftfahrzeuges ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Nach einem Verlust sollte man auf keinen Fall einfach ohne Führerschein fahren. Dies würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen und es droht ein Bußgeld (§ 75 Nr. 4 FeV).
Der Fahrer muss den Verlust anzeigen und ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Hierzu ist ein Antrag bei der Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt erforderlich. Da die Leistung einer Unterschrift notwendig ist, muss der Fahrer den Antrag persönlich stellen. Außerdem ist der Personalausweis und ein biometrisches Passfoto mitzubringen. Die Führerscheinstelle prüft dann anhand einer AuskunftBei der täglichen Arbeit werden zahlreiche personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Kunden verarbeitet. Alle Personen, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffenen sind, haben ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO. aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister, ob eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.
Im Falle eines Diebstahls, ist zusätzlich zu beachten, dass ein Nachweis für eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei verlangt werden kann. Ist der Führerschein verloren gegangen, reicht in der Regel eine eidesstattliche Erklärung aus, die in der Behörde abgegeben wird.
Außerdem hat der Fahrer eine Gebühr zu zahlen, die von der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgesetzt wird.
Bis der neue Führerschein vorliegt, können bis zu sechs Wochen vergehen. In der Zwischenzeit kann der Fahrer auf einen vorläufigen Führerschien zurückgreifen, der zeitlich befristet von der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt wird. Er ist nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig.
Wenn nach der Beantragung eines neuen Führerscheins der alte wiedergefunden wird, muss dieser bei der Führerscheinstelle abgegeben werden. Dieser wird dann entweder eingezogen oder entwertet.