Diese Steuer-Regeln gelten für E-Firmenwagen

Diese Steuer-Regeln gelten für E-Firmenwagen

Versteuerung des geldwerten Vorteils

Wenn der Dienstwagen auch privat genutzt wird, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Die Höhe der Steuern richtet sich bei Elektroautos ebenso wie bei jedem anderen Dienstwagen nach dem Bruttolistenpreis inklusive Kosten der Sonderausstattung bei Erstzulassung. Aber während bei einem Verbrenner 1 Prozent des Listenpreises angesetzt wird, fallen beim Firmenwagen mit Elektromotor lediglich Steuern auf 0,25 Prozent des Listenpreises an. Zumindest gilt dies für Fahrzeuge, deren Neuwert nicht mehr als 60.000,00 Euro beträgt. Diese Regelung ist derzeit noch bis Ende 2030 vorgesehen und gilt für E-Autos, die frühestens ab dem 01.01.2019 angeschafft wurden. Oberhalb der 60.000,00 Euro-Grenze wird der Besteuerung 0,5 Prozent des Listenpreises zugrunde gelegt.

Versteuerung der Fahrten zur Arbeit

Eine ermäßigte Besteuerung gilt bei Elektroautos auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Wer mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss bei einem Auto mit Verbrennungsmotor monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer versteuern, sofern nicht die Fahrtenbuchmethode angewendet wird. Für einen E-Dienstwagen mit einem Listenpreis bis zu 60.000,00 Euro sind es dagegen nur 0,0075 Prozent. Bei teureren E-Autos sind es 0,015 Prozent.

Und bei Hybrid-Fahrzeugen?

Bei Hybrid-Autos als Dienstwagen gilt im Hinblick auf die Versteuerung grundsätzlich die 1 Prozent-Regel. Es gibt aber auch Ausnahmen. Für Plug-In-Hybride müssen Firmenwagen-Nutzer 0,5 Prozent des Listenpreises versteuern, ebenso wie beim teuren E-Auto. Dies gilt allerdings nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 50 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer ausstößt oder es bei rein elektrischer Fahrweise eine Reichwiete von mindestens 60 Kilometern hat. Die aktuelle Reichweiten-Regelung gilt seit diesem Jahr. Sie wurde im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 60 Kilometer angehoben. Für Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2022 angeschafft wurden, wird die 40-Kilometer-Regel aber noch angewendet. Ab 2025 muss die Reichweite neuer Plug-In-Hybride sogar mindestens 80 Kilometer betragen.

Für den Arbeitsweg gilt ebenfalls die gleiche Regelung wie für teure E-Autos: 0,015 % des Bruttolistenpreises werden pro Entfernungskilometer als geldwerter Vorteil versteuert.



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