Die UVV Prüfung von Firmenwagen – was Sie darüber wissen sollten

Die UVV Prüfung von Firmenwagen – was Sie darüber wissen sollten

Ein Überblick zur UVV Prüfung von Firmenwagen

Die UVV Prüfung von Firmenwagen sollte fester Bestandteil des Flottenmanagements sein. Hierbei wird geprüft, ob die Fahrzeuge sich in betriebssicherem Zustand befinden. Wird die Prüfpflicht nicht erfüllt, drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfällen mit Firmenfahrzeugen.

Hier erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie dieser Pflicht nachgehen können.

Wo ist die Prüfpflicht geregelt?

Die Pflicht zur regelmäßigen Durchführung dieser Prüfung ergibt sich aus § 57 der DGUV Vorschrift 70. In der DGUV Vorschrift 70 sind die Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge, die an Mitarbeiter überlassen werden, geregelt. Die Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, werden von den Unfallversicherungsträgern erlassen und sollen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherstellen.

Wie oft muss die UVV Prüfung erfolgen?

Die UVV Prüfung ist mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Bei Bedarf muss die Prüfung häufiger erfolgen. Die Ergebnisse müssen schriftlich niedergelegt und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Achten Sie daher darauf, dass immer der aktuelle Prüfbericht im Fahrzeug mitgeführt wird.

Was wird alles geprüft?

Ein Sachkundiger prüft, ob sich das Fahrzeug in einem betriebssicheren Zustand befindet. Dies bedeutet, dass alle An- und Aufbauten, Einrichtungen und Hilfsmittel im Fahrzeug kontrolliert werden, die für die Verhütung von Unfällen und damit für die Sicherheit relevant sind.

Zum Beispiel müssen die Scheibenwischer, die Lichttechnik und die Hupe funktionsfähig sein. Auch die Reifen und die Bremsen werden überprüft. Es wird festgestellt, ob Schäden an der Verglasung oder an den Spiegeln vorliegen und ob ein Warndreieck, Warnwesen und ein ordnungsgemäßer Verbandskasten mitgeführt werden. Außerdem werden die Sitze, Kopfstützen, Sicherheitsgurte und die Einrichtungen für die Ladungssicherung kontrolliert.

Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Prüfungspflicht?

Die Verantwortung für den Fuhrpark und die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen trägt grundsätzlich der Arbeitgeber als Halter der Fahrzeuge. Die Verantwortung kann aber auch auf eine Person übertragen werden. Diese Übertragung der Verantwortung wird als „Delegation“ bezeichnet. Voraussetzung für eine wirksame Delegation ist zunächst die sorgfältige Auswahl eines geeigneten und zuverlässigen Mitarbeiters oder Dienstleisters. Es ist darauf zu achten, dass die Person sowohl fachlich als auch persönlich qualifiziert ist. Außerdem ist eine eindeutige Festlegung, welche Aufgaben konkret übertragen werden sollen, und eine Einweisung und Ausstattung des Verantwortlichen erforderlich. Als Beweis für die Pflichtenübertragung ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert. Der Verantwortliche trägt dann die Sorge dafür, dass jedes Jahr mindestens ein Termin für die UVV Prüfung der Fahrzeuge ansteht, ein Sachkundiger mit der Prüfung beauftragt wird und die Prüfungsergebnisse dokumentiert und aufbewahrt werden.

Als Arbeitgeber sind Sie für die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln und die Überprüfung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in Ihrem Betrieb verantwortlich. Dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen. Darunter fallen alle Fahrzeuge, die als Pool- oder Servicefahrzeuge dienstlich eingesetzt werden. Ebenso fallen Dienstwagen mit Privatnutzung darunter.

Die UVV Prüfung von Firmenwagen – was Sie darüber wissen sollten


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