25 Jan Darf ich mein Fahrzeug dekorieren?
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, wie ein Fahrzeug geschmückt bzw. aussehen soll. Wichtig zu beachten sind lediglich die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Der Fall aus der Nähe von Kaiserlautern, in dem zwei Fahrzeuge mit Weihnachtsdekoration angehalten wurden (zum Blogbeitrag), hat die Frage aufgeworfen, wie viel Autoschmuck Fahrer:innen überhaupt am Fahrzeug befestigen dürfen.
LED im Innenraum eines Fahrzeugs
Dürfen Autofahrer:innen ihr Fahrzeug im Innenraum mit LEDs ausstatten? In diesem Bereich gibt es keine strengen Regelungen. Es darf weder der Fahrer oder die Fahrerin selbst, noch eine andere Person aus dem Verkehrsgeschehen gestört werden. Grenzen sind durch die allgemeinen Regelungen der §§19, 30 StVZO festgelegt. Helle Lichter können unter Umständen nach außen dringen oder den Fahrer oder die Fahrerin selbst blenden. Das Signalbild des Autos muss zwingend erhalten bleiben. Sogenannte Retrofits sind im Innenraum eines Fahrzeugs zugelassen. Darunter ist die Modernisierung und Nachrüstung von bestehenden Betriebsmitteln gemeint. Sie passen genau ins Cockpit rein und geben dem Innenraum ein anderes Ambiente.
Für die Außenbeleuchtung gibt es deutlich strengere Regelungen. Eine Regelung besagt, dass es bei der Beleuchtung festgelegte Farben gibt, sodass zum Beispiel Scheinwerfer nach vorn nur weiß strahlen dürfen.
Quelle Bild: Maria, stock.adobe.com. Quelle Text: Orientiert an Tuningblog, 2019.
Privates Fahrzeug mit Blaulicht
Ein Martinshorn mit Blaulicht auf dem Autodach? Dies sollten Sie unbedingt unterlassen, weil dies gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt. Sondersignalanlagen sind an Privatfahrzeugen nicht zulässig. Lediglich bei Rettungskräften wie der Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Polizei ist eine Sondersignalanlage nach § 52 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt. Das bloße Anbringen einer Sondersignalanlage oder einer Attrappe ist bereits verboten. Also auch bei einer Sondersignalanlage, die nicht betriebsbereit ist, drohen dem Fahrer oder der Fahrerin drei Strafen. Ein entsprechendes Fehlverhalten kann im besten Falle eine Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit mit sich ziehen. Die deutlich schlimmere Strafe ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bei einem Vorwurf der Amtsanmaßung laut § 132 des Strafgesetzbuches (StGB). Wer mit einer aktiven Sondersignalanlage fährt, kann zudem eine Strafe wegen Straßenverkehrsgefährdung bekommen.
Quelle Bild: U. J. Alexander, stock.adobe.com. Quelle Text: Orientiert an Tuningblog, 2019.
Autoschmuck bei Fußball-Events
Auf den Straßen sind bei einer WM zum Beispiel oft Fahrzeuge mit Fähnchen zu sehen. Manche Autofahrer:innen schmücken ihr Fahrzeug auch mehr. Der Autoschmuck ist meist kurzfristig und wird zu passenden Anlässen demonstriert. Langfristig werden im Regelfall eher Sticker auf dem Fahrzeug angebracht. Die Regeln der StVO sagen, dass Sicht und Gehör während der Fahrt nicht beeinträchtigt werden dürfen. Die Sicherheit im Verkehr muss stets gegeben sein. Ungefährlich sind Car-Bikinis, sprich Überzieher für die Seitenspiegel, solange sie nicht die Sicht im Spiegel einschränken. Klemmflaggen dürfen befestigt werden, wenn das Tempolimit nicht so hoch ist, dass die Gefahr besteht, dass diese wegfliegen. Flaggen schwenken ist ebenfalls möglich bei niedriger Geschwindigkeit. Die Flagge ist beim Fahren Teil des Fahrzeugs, welches auch mit Flagge die maximale Breite von 2,80 m nicht überschreiten darf.