07 Aug Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Ob auf dem Parkplatz, an der Ampel oder bei Geschwindigkeitsbegrenzungen: Im Straßenverkehr kommt es zu zahlreichen Verstößen. Nicht selten werden hierfür Geldbußen fällig. In bestimmten Fällen kann auch die Fahrerlaubnis in Gefahr sein. In diesem Beitrag erklären wir, wann eine Fahrerlaubnisentziehung üblicherweise in Betracht kommt.
Abgrenzung zum Fahrverbot
Zunächst ist es wichtig, zu wissen, dass eine Fahrerlaubnisentziehung nicht dasselbe ist wie ein Fahrverbot. Ein Fahrverbot gilt temporär, zum Beispiel für einen Monat. In diesem Zeitraum darf kein Kraftfahrzeug geführt werden, sonst macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Nach dem Ende des Fahrverbots ist das Fahren wieder erlaubt.
Bei einer Fahrerlaubnisentziehung ist das Führen von Kraftfahrzeugen so lange verboten bis der Betroffene die Fahrerlaubnis aktiv wiedererlangt. Zunächst ist eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren abzuwarten. Dann kann der Führerschein neu beantragt werden, indem die Fahreignung bewiesen wird, z. B. durch das Bestehen einer MPU. Die Sperre wird gegebenenfalls für immer angeordnet, wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von einem Straftäter drohenden Gefahr nicht ausreicht.
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn die betroffene Person bestimmte Straftaten begangen oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hat.
Punkte in Flensburg
Bei schweren Verkehrsverstößen werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen, das vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt wird.
Sobald sich bei dem Inhaber einer Fahrerlaubnis bestimmte Punktestände ergeben, werden folgende Maßnahmen ergriffen:
- vier oder fünf Punkte: schriftliche Ermahnung
- sechs oder sieben Punkte: schriftliche Verwarnung
- acht oder mehr Punkte: Der Inhaber einer Fahrerlaubnis gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
Bei einer Ermahnung oder Verwarnung wird der Hinweis erteilt, dass ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern. Im Fall der Verwarnung erfolgt zusätzlich der Hinweis, dass hierfür kein Punktabzug gewährt wird. In der Verwarnung ist darüber zu unterrichten, dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Straftaten im Verkehr
Gemäß § 69 Strafgesetzbuch (StGB) wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
Als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen wird in der Regel angesehen, wer eine der folgenden Straftaten begangen hat:
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d),
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
- Vollrausch (§ 323a), der sich auf eine der oben genannten Taten bezieht.