05 Jul Abzocke durch behauptete Unfallflucht
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Schadensersatzforderung wegen eines Unfalls. Gegen Ihren Mitarbeiter wird strafrechtlich ermittelt. Eine angeblich geschädigte Person behauptet, der Mitarbeiter habe sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dabei waren weder Ihr Fahrzeug noch Ihr Fahrer an einem Unfall beteiligt. Denn die Behauptungen sind frei erfunden und Mittel einer Betrugsmasche. Dank GPS-Ortung können Sie solche Situationen vermeiden.
Die Betrüger gehen folgendermaßen vor: Sie sehen einen vorbeifahrenden FirmenwagenEin Firmenwagen oder Dienstwagen ist ein Personenkraftwagen (PKW), welcher von Arbeitnehmer:innen oder Selbständigen zu betrieblichen Zwecken genutzt wird. Viele Arbeitgeber:innen erlauben auch die Privatnutzung eines Firmenwagens. Dabei sind steuerrechtliche Schritte, auf dem sich ein Firmenlogo oder -anschrift befinden und notieren das Kennzeichen. Dann behaupten Sie, das Fahrzeug habe sein Fahrzeug beim Ausparken beschädigt und fordern den Halter des Firmenwagens dazu auf, Schadensersatz zu zahlen. Wenn sich an dem betroffenen Firmenwagen tatsächlich Kratzer oder Beulen als Spuren eines früheren Auspark-Geschehens befinden, sieht es in einem späteren Gerichtsverfahren schlecht aus.
Vor dieser Masche können Sie sich schützen. Dank Ihres eingebauten Telematik-Systems können Sie nachweisen, wo Ihre Fahrzeuge zu welchem Zeitpunkt gewesen sind. So haben Sie vor Gericht und bei der Polizei einen Beweis dafür, dass Ihr Fahrzeug nicht an dem Unfall beteiligt gewesen sein kann, da es nicht am Unfallort war.
Vorbeugen lohnt sich. Denn wer Opfer einer solchen Betrugs-Masche wird ohne den Gegenbeweis erbringen zu können, ist in einer äußerst problematischen Situation. Die Betrüger fordern hohe Summen als Schadensersatz. Des Weiteren drohen strafrechtliche Folgen: Die Unfallflucht wird gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.
Aber auch, wenn Ihr Fahrzeug tatsächlich in einen Unfall verwickelt war, kann das Telematik-SystemDas Telematik-System bezeichnet das gesamte GPS-System. Bei PTC fallen darunter die GPS-Geräte, welche entweder als Festeinbau oder als OBD Stecker GPS-Daten übermitteln. Die GPS-Daten werden anschließend vom Server aus für unter Umständen helfen. Behauptet der Gegner zum Beispiel wahrheitswidrig, Sie seien zu schnell gefahren, können Sie den Gegenbeweis erbringen.
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