02 Mai Sind Radarwarngeräte legal?
In unserem Beitrag „Neuer Bußgeldkatalog“ haben wir bereits über die Anhebung der Geldbußen im letzten November berichtet. Für den ein oder anderen könnte da die Verwendung von Radarwarngeräten oder Blitzer-Apps naheliegen. Doch ist dies erlaubt?
- 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.“
Es ist also illegal, Radarwarngeräte während der Fahrt zu verwenden. Auch die Nutzung von Apps, die den Fahrer vor mobilen oder stationären Geschwindigkeitsmessgeräten warnen, fällt unter das Verbot, wenn die App bei der Fahrt aufgerufen ist (OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2015 – 2 Ss (OWi) 313/15). Ebenso ist es verboten, Geräte zu verwenden, die Störsignale aussenden und damit die Tempomessung durch Blitzer blockieren können.
Ein Verstoß liegt bereits vor, wenn eines der genannten Geräte „betriebsbereit mitgeführt“ wird. Das heißt, es muss während der Fahrt zumindest in Betrieb genommen werden können. Ein Radarwarngerät ist zum Beispiel nicht betriebsbereit, wenn es nur mithilfe eines Stromversorgungskabels betrieben werden kann und bei der Fahrt zwar das Gerät selbst, aber kein passendes Kabel mitgeführt wird (AG Lüdinghausen, Urteil vom 01.04.2008 – 19 OWi 89 Js 103/08 – 16/08).
Die Nutzung eines Radarwarngeräts oder einer Blitzer-App stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer erwischt wird, dem drohen ein Punkt im Fahreignungsregister sowie die Erhebung einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro.
Erlaubt ist es aber, sich vor Fahrtantritt über den Standort von Blitzern zu informieren.