04 Apr Führerschein
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) besagt in § 2:
„(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). (…) Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.“
Die Fahrerlaubnis ist die amtliche Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt nach § 21 StVG eine Straftat dar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden.
Der Führerschein ist eine amtliche Bescheinigung. Mit ihm wird das Vorhandensein einer Fahrerlaubnis nachgewiesen.
Das Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 75 Abs. 4 Fahrerlaubnisverordnung).