Wie lange?
Es gibt zwischenzeitlich diverse Urteile zur fristlosen Kündigung bei Arbeitszeitbetrug. „Zeit ist kostbar“, aber nicht nur für Mitarbeiter. Offensichtlich gibt es in diesem Bereich ein weit verbreitetes „Laissez-faire-Denken“, das aber wenig mit Fairness zu tun hat. Mal stempelt der Kollege, mal werden Stunden notiert, die nicht geleistet wurden. Die Arbeitsgerichte haben volles Verständnis für Arbeitgeber, die auf solche Verfehlung reagieren.
Das durfte auch eine Arbeitnehmerin erfahren, der die Zeit, die sie mit der Parkplatzsuche verbringen musste, offensichtlich zu viel war. Die Arbeitnehmerin erfasste nicht nur die Zeit nach Betreten der Firma als ArbeitszeitArbeitszeit wird als Zeit definiert, die von Anfang bis Ende der Arbeit andauert. Ruhepausen werden dabei nicht berücksichtigt. Zur Arbeitszeit gibt es zahlreiche Varianten bezüglich der Dauer oder des Starts, sondern auch die Zeit der Parkplatzsuche. Als der Arbeitgeber das erfuhr, kündigte er fristlos.
Das Bundesarbeitsgericht folgte der Auffassung des Unternehmens und wies die Klage der Arbeitnehmerin ab.